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   OLG Hamm, 11.08.2009 - I-15 Wx 115/09   

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OLG Hamm, 11.08.2009 - I-15 Wx 115/09 (https://dejure.org/2009,4955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2009 - I-15 Wx 115/09 (https://dejure.org/2009,4955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2009 - I-15 Wx 115/09 (https://dejure.org/2009,4955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2227 Abs. 1
    Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des vollstreckungsfreien Miterben zur Antragstellung hinsichtlich der Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • Judicialis

    BGB § 2227 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227 Abs. 1
    Befugnis des vollstreckungsfreien Miterben zur Antragstellung hinsichtlich der Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 267
  • FamRZ 2009, 2120
  • Rpfleger 2009, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95

    Kosten der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Die überzeugenderen Gründe sprechen nach Ansicht des Senats für die gegenteilige Auffassung, die auch dem vollstreckungsfreien Miterben ein Antragsrecht nach § 2227 Abs. 1 BGB zubilligt (BGH ZEV 1997, 116, 116 f.; OLG Celle OLGR 2005, 112; Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2227, Rz. 9; Reimann ZEV 2006, 32; Muscheler AcP 197. Band (1997), 226, 239 Fn. 41; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, Rz. 805; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 19. Aufl., Rz. 799).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    In diesem Rahmen wird etwa auch dem Pflichtteilsberechtigten im Hinblick auf die von ihm geltend gemachte unentziehbare Mindestbeteiligung am Nachlass ein eigenes Antragsrecht zuerkannt (BayObLGZ 1997, 1 = FamRZ 1997, 905; KG a.a.O.).
  • OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05

    Zulässige Grunddienstbarkeit bei Koppelung mit Wärmebezug

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Denn eine Vorlagepflicht nach dieser Vorschrift besteht nicht, wenn sich der Senat - wie geschehen - in der Rechtsfrage einer Entscheidung des BGH anschließen will, die ihrerseits nicht notwendig in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen sein muss (BayObLGZ 1986, 253, 259; OLG München FGPrax 2005, 104, 105).
  • OLG München, 22.09.2005 - 31 Wx 46/05

    Erbengemeinschaft mit teilweiser Testamentsvollstreckung - unzulässiger Antrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Die Entscheidung des Landgerichts kann sich allerdings auf eine in Rechtsprechung und Literatur verbreitet vertretene Auffassung stützen, die dem vollstreckungsfreien Miterben ein solches Antragsrecht insbesondere deshalb versagt, weil seine Rechtsstellung im Rahmen der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch die Testamentsvollstreckung über einen anderen Erbanteil nicht unmittelbar verändert werde (OLG Köln NJW-RR 1987, 1098; OLG München FGPrax 2005, 267 = NJW-RR 2006, 14; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2227, Rz. 8; Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, § 2227, Rz. 4).
  • OLG Celle, 03.01.2005 - 6 W 125/04

    Anordnung von Testamentsvollstreckung nur für den Erbteil eines von zwei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Die überzeugenderen Gründe sprechen nach Ansicht des Senats für die gegenteilige Auffassung, die auch dem vollstreckungsfreien Miterben ein Antragsrecht nach § 2227 Abs. 1 BGB zubilligt (BGH ZEV 1997, 116, 116 f.; OLG Celle OLGR 2005, 112; Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2227, Rz. 9; Reimann ZEV 2006, 32; Muscheler AcP 197. Band (1997), 226, 239 Fn. 41; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, Rz. 805; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 19. Aufl., Rz. 799).
  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Nach gefestigter Auffassung ist danach antragsberechtigt jeder, dessen Rechte und Pflichten durch die Regelung der Angelegenheit unmittelbar betroffen werden können und der daher ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (KG FGPrax 2002, 74).
  • OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 3/87
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Die Entscheidung des Landgerichts kann sich allerdings auf eine in Rechtsprechung und Literatur verbreitet vertretene Auffassung stützen, die dem vollstreckungsfreien Miterben ein solches Antragsrecht insbesondere deshalb versagt, weil seine Rechtsstellung im Rahmen der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch die Testamentsvollstreckung über einen anderen Erbanteil nicht unmittelbar verändert werde (OLG Köln NJW-RR 1987, 1098; OLG München FGPrax 2005, 267 = NJW-RR 2006, 14; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2227, Rz. 8; Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, § 2227, Rz. 4).
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
    Denn eine Vorlagepflicht nach dieser Vorschrift besteht nicht, wenn sich der Senat - wie geschehen - in der Rechtsfrage einer Entscheidung des BGH anschließen will, die ihrerseits nicht notwendig in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen sein muss (BayObLGZ 1986, 253, 259; OLG München FGPrax 2005, 104, 105).
  • OLG Hamm, 18.05.2018 - 15 W 65/18

    Begriff des Beteiligten i.S. von § 2227 BGB

    Er vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 11. August 2009 (Aktenzeichen: 15 Wx 115/09) die Auffassung, dass er jedenfalls aufgrund der gesellschafts- und gemeinschaftsrechtlichen Gegebenheiten in gleicher Weise in seinen Rechten von der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers betroffen sei wie ein sogenannter vollstreckungsfreier Miterbe.

    Etwas anderes ergibt sich insbesondere entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 3) auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zur Bejahung der Antragsbefugnis eines vollstreckungsfreien Miterben (Beschluss vom 11. August 2009, Aktenzeichen 15 Wx 115/09, veröffentlicht u.a. in FGPrax 2009, 267).

  • OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19

    Antragsrecht des Miterben auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Insoweit bejaht die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 2120; OLG Celle OLGR 2005, 112) sowie die Literatur (vgl. nur Heckschen a.a.O.; Staudinger/Baldus BGB § 2227 Rn. 27; Palandt/Weidlich BGB 70. Auflage § 2227 Rn. 7 MüKoBGB/Zimmermann, 8. Aufl. 2020, BGB § 2227 Rn. 4; Muscheler AcP 197 (1997), 226 (239); Muscheler ZErb 2009, 54; Reimann ZEV 2006, 32) die Antragsbefugnis eines Miterben, der nicht selbst von dieser Testamentsvollstreckung erfasst ist.
  • OLG Hamburg, 18.04.2019 - 2 W 4/19

    Nachlasssache: Antragsrecht eines Miterben auf Entlassung des für den Erbteil

    Jedoch kann sich nach der überwiegend vertretenen Auffassung (BGH, Urt. v. 22.1.1997, IV ZR 283/95, Rn. 11; OLG Hamm, B. v. 11.8.2009, 15 Wx 115/09 m.w.N.; a.A. OLG Köln, B. v. 18.5.1987, 2 Wx 3/87; OLG München, B. v. 22.9.2005 - 31 Wx 46/05 (alle zitiert nach juris)), der das Beschwerdegericht folgt, ein Antragsrecht eines nicht mit der Testamentsvollstreckung belasteten Miterben daraus ergeben, dass durch die Art und Weise der Durchführung des Testamentsvollstreckeramts seine eigenen rechtlichen Interessen als Miterbe nachteilig betroffen werden können.
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